
Gremien
Das Präsidium ist das Führungsorgan des BTV und trägt die verbandspolitische und wirtschaftliche Gesamtverantwortung für die Beschlüsse und Handlungen der Organe. Es ist dem Bayerischen Turntag und dem Hauptausschuss verantwortlich. Zu den Aufgaben des Präsidiums gehören u.a. die Wahrung der Werte und Grundsätze des BTV, die Verwirklichung der Aufgaben und Ziele sowie die vorausschauende inhaltliche, organisatorische und personelle Weiterentwicklung des Verbandsprofils.
Präsident des Verbands
Dr. Alfons Hölzl
alfons.hoelzl@btv-turnen.de
Vizepräsident Finanzen
Harald Stempfer
harald.stempfer@btv-turnen.de
Vizepräsidentin Breitensport
Dr. Christine Noe
christine.noe@btv-turnen.de
Vizepräsident Leistungssport
Oskar Paulicks
oskar.paulicks@btv-turnen.de
Vizepräsident Regionen, Turngauvorsitzender Coburg-Frankenwald
Hartmut Jahn
hartmut.jahn@btv-turnen.de
Vizepräsidentin Marketing & Vertrieb
Christine Königes
christine.koeniges@btv-turnen.de
Vizepräsidentin Jugend
Eileen Werner
eileen.werner@btv-turnen.de
Geschäftsführer
Dr. Peter Bösl
peter.boesl@btv-turnen.de
Tel.: +49 89 15702-319
Stv. Geschäftsführerin & Sportdirektorin
Kerstin Schilpp
kerstin.schilpp@btv-turnen.de
Tel.: +49 89 15702-329
Der Bayerische Turntag ist als Landesturntag das höchste Organ des BTV und tritt alle vier Jahre zusammen. Er ist die Mitgliederversammlung des Verbandes im Sinne des § 32 BGB. Er tagt öffentlich, soweit er nicht anders beschließt.
Stimmberechtigte Mitglieder:
Zu den Aufgaben des Bayerischen Turntages gehören die Wahl der Präsidiumsmitglieder, Entscheidung über Änderungen der BTV-Satzung sowie die Ernennung von Ehrenmitgliedern. Zudem entscheidet er über die Erhebung und Festsetzung von Beiträgen und Umlagen.
Nach dem Bayerischen Turntag ist der Hauptausschuss das zweithöchste Organ des BTV und tritt in der Regel zweimal im Jahr zusammen. Er tagt nicht öffentlich, soweit er nicht anders beschließt.
Stimmberechtigte Mitglieder:
Zu den Aufgaben des Hauptausschusses gehören Grundsatzentscheidungen zwischen den Bayerischen Turntagen, Beratung über Satzungs- und Strukturfragen, Entscheidung über Einrichtung oder Auflösung von Fachgebieten, Genehmigung des Jahresabschlusses nach Berichterstattung der Kassenprüfer, Genehmigung des Haushaltsplans. Festlegung der Höhe des Verbandsbeitrages; Genehmigung der vom Regionalbeirat beschlossenen Anzahl und Aufteilung der Turngaue sowie der vom Sportbeirat bzw. Regionalbeirat beschlossenen Neufassung oder Änderung der BTV-Turnordnung. Der Hauptausschuss kann die Beschlüsse zur Anpassung und Wiedervorlage an den Sport- bzw. Regionalbeirat zurückweisen. Dies gilt nicht für die Wahlordnung, welche vom Bayerischen Turntag beschlossen wird. Genehmigung der Profile der BTV-Beauftragten; Feststellung, dass die BTJ-Jugendordnung nicht im Gegensatz zur BTV-Satzung steht; Durchführung von Nachwahlen des Präsidiums, soweit die ordentliche Wahl satzungsgemäß im Bayerischen Turntag vorgesehen ist, sowie der Kassenprüfer; Festlegung des Zeitpunktes und Ortes des Bayerischen Landesturnfestes; Festlegung des Zeitpunktes und Ortes des Bayerischen Turntages; Beratung über Anträge zum Bayerischen Turntag.
Dem Regionalbeirat obliegt die besondere Wahrnehmung und Vernetzung der Interessen und Aufgaben der regionalen Organe sowie der bayerischen Regionen. Er tritt mindestens einmal im Jahr zusammen.
Dem Regionalbeirat gehören an:
Dem Regionalbeirat obliegt die besondere Wahrnehmung und Vernetzung der Belange der Gliederungen und der überfachlichen Belange des BTV. Er berät das Präsidium in allen Angelegenheiten, die die regionalen Gliederungen sowie überfachliche Angelegenheiten des BTV betreffen.
Aus seiner Mitte wählt der Beirat seinen Vorsitzenden, den Vizepräsident Regionen. Dieser ist Mitglied des Präsidiums.
Dem Sportbeirat obliegt die besondere Wahrnehmung und Vernetzung der Belange der sportfachlichen Angelegenheiten des BTV. Er tritt mindestens einmal im Jahr zusammen.
Dem Sportbeirat gehören an:
Dem Sportbeirat obliegt die besondere Wahrnehmung und Vernetzung der Belange der sportfachlichen Angelegenheiten des BTV. Er berät das Präsidium in allen sportfachlichen Angelegenheiten. Er trifft im Rahmen der Delegation durch das Präsidium diejenigen Entscheidungen, die ausschließlich die sportfachlichen Aufgaben des BTV betreffen. Er ist zuständig für die Festlegung der Obergrenzen der Mitgliederzahl der Vorstände der sportfachlichen Fachgebiete sowie die Genehmigung der Ordnungen dieser Fachgebiete.
Den Vorsitz des Sportbeirats bilden der Vizepräsident Leistungssport und der Vizepräsident Breitensport im jährlichen Wechsel gemeinsam.
Die weiteren Organe des BTV und ihre Aufgaben (u. a.) sind
Den Fachgebieten obliegt die Koordination und Steuerung der sportfachlichen und überfachlichen Belange des BTV.
Diese Zusammenkünfte der einzelnen Ausschüsse finden mindestens einmal im Jahr statt – gemeinsam mit den entsprechenden Vertretern aus Turnbezirken und Turngauen.
setzt sich zusammen aus:
Die hauptamtlichen Jugendbildungsreferentensind beratende Mitglieder des Vorstandes.
Die BTJ will ihren Kindern und Jugendlichen helfen, sich zu gesunden und lebensfrohen Menschen zu entwickeln. Sie erstrebt die selbständig entscheidende Persönlichkeit, die sich ihrer Verantwortung gegenüber dem Mitmenschen, der Umweltund der Gesellschaft bewusst ist und danach handelt.
Sie fordert von ihren Mitgliedern die Anerkennung der Menschenrechte.
Sie übt parteipolitische Neutralität, religiöse und weltanschauliche Toleranz.
Sie bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Lebensordnung und tritt für Mitbestimmung und Mitverantwortung der Kinder und Jugendlichen ein.
Sie fördert die Gleichstellung der Geschlechter in der sportlichen Jugendarbeit. Integration und Inklusion im Sport gelten für alle Menschen ohne Ansehen von Herkunft, sozialem Stand, Behinderung oder Weltanschauung.
werden für vier Jahre gewählt und setzen sich zusammen aus:
werden für vier Jahre gewählt und setzen sich zusammen aus:
Die Bezirks- und Gauturntage sind die Mitgliederversammlungen dieser Organe. Die Zusammensetzung, die Aufgaben und Weiteres finden Sie in §69 (Bezirk) und §72 der BTV-Satzung.
Die Freunde des Turnens und der Gymnastik in Bayern ist das Vertretungsgremium der außerordentlichen Mitglieder im Verband und tritt mindestens alle vier Jahre zusammen. Sie tagt öffentlich, soweit sie nicht anders beschließt.
Zu den Aufgaben der Freunde des Turnens und der Gymnastik in Bayern gehört die Interessenvertretung der außerordentlichen Mitglieder im BTV. Sie sollen die Verbandszwecke, Ziele und Aufgaben des BTV unterstützen und zu deren Verwirklichung beitragen.
Der jährliche Beitrag liegt bei 30 € für natürliche Personen und 100 € für juristische Personen.
Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte eingescannt, per Fax oder postalisch an
Bayerischer Turnverband e. V.
Georg-Brauchle-Ring 93
80992 München
E-Mail: info@btv-turnen.de
Fax: 089 15702-317
setzt sich zusammen aus: