Gegen Gewalt im Sport
In Sportvereinen wird täglich durch engagierte, kompetente und verantwortungsvolle Gestaltung des Kinder-, Jugend- und Erwachsenensportangebots sowie des Vereinsalltags die Persönlichkeitsentwicklung aller unterstützt und Selbstbewusstsein sowie gleichzeitig Achtung und Respekt füreinander vermittelt. Der organisierte Sport trägt dabei eine hohe Verantwortung für das Wohlergehen aller Engagierten und Aktiven. Dazu gehört auch die Motivation, sich für den Schutz vor jeglicher Gewalt einzusetzen.
Der Bayerischer Turnverband bemüht sich seit Jahren um mehr Transparenz rund um das Thema Prävention sexualisierter Gewalt. Deshalb ist das Thema ein fester Bestandteil in allen Ausbildungen des BTV.
Nur wenn das Tabu, über Gewalt zu reden, gebrochen wird und die Verantwortlichen im Sport gemeinsam aufklären, hinsehen und handeln, kann der Schutz von Aktiven und Engagierten vor Gewalt erhöht werden.
Vereine und Verbände, die sich um Aufklärung und Qualifizierung in diesem Bereich bemühen, Präventionsmaßnahmen bei der Einstellung neuer Mitarbeiter*innen umsetzen und sich für Transparenz einsetzen, nutzen ihr Potenzial, eine Kultur der Aufmerksamkeit zu fördern. Sie geben damit ein Qualitätsversprechen ab und zeigen, dass ihnen das Wohlbefinden der Schutzbefohlenen sehr wichtig ist.
Das klare Ziel von BTV/BTJ und DTB/DTJ ist die Schaffung einer Kultur des Hinsehens und des Handelns in der gesamten Turnfamilie. Denn nur so kann eine Sensibilisierung für Gefahren erreicht werden. Wir sehen uns dem Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in besonderem Maße verpflichtet.
Begrifflichkeit
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Psychische Gewalt
Verhaltensweisen einer Person, die dem Kind zu verstehen geben, es sei wertlos, mit Fehlern behaftet, ungeliebt, ungewollt, gefährlich oder nur dazu nütze, die Bedürfnisse eines anderen Menschen zu erfüllen.
Psychische Gewalt kann in 5 Kategorien unterteilt werden:
- Verbaler Missbrauch und Abwertungen von Athlet*innen im Kontext des Sports
- Verhaltensweisen, die die Korrumpierung, Ausbeutung und Übernahme von destruktiven, assozialen oder ungesunden Verhaltensweisen von Athlet*innen im Kontext des Sports fördern
- Terrorisieren oder Androhen von Gewalt gegen Athlet*innen im Zusammenhang mit dem Sport
- Athlet*innen isolieren oder einschränken im Kontext des Sports
- Unzureichende Unterstützung oder Zuneigung zu Athlet*innen im Zusammenhang des Sports
vgl. Quelle
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Physische Gewalt
Körperliche Gewalt kann sowohl Misshandlungen mit oder ohne Körperkontakt beinhalten. Körperliche Misshandlungen konzentrieren sich auf Verhaltensweisen, wie z.B. Schubsen, Beißen, Würgen, Schlagen und Stoßen (Fortier et al., 2020). Nach Stirling (2009) gehört zu physischer Gewalt zudem bewegungslos in einer Postion verharren oder auf einer schädlichen Oberfläche knien zu müssen, das Verwehren der menschlichen Grundbedürfnisse, wie Toilettennutzung, Essen, Trinken, Schlafen sowie die Isolation und der Zwang eines Menschen zu körperlicher Anstrengung. Im Sport kann physische Gewalt missbraucht werden, um Sportler*innen zu härterem Training zu zwingen (David & Robinson, 2004).
David, P., & Robinson, M. (2004). Human Rights in Youth Sport: A Critical Review of Children`s Rights in Competitive Sport. Taylor & Francis Group.
Fortier, K., Parent, S. & Lessard, G. (2020). Child maltreatment in sport: Smashing the wall of silence: a narrative review of physical, sexual, psychological abuses and neglect. British Journal of Sports Medicine, 54(1), 4-7. Review
Stirling, A. E. (2009). Definition and constituents of maltreatment in sport: Establishing a conceptual framework for research practitioners. British Journal of Sports Medicine, 43(14), 1091-1099. Review
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Sexualisierte Gewalt
Der Begriff "sexualisierte Gewalt" steht für unterschiedliche Formen der Machtausübung mit dem Mittel der Sexualität. Dabei wird zwischen Handlungen mit als auch ohne Körperkontakt sowie grenzverletzendem Verhalten unterschieden. Bei sexuellen Übergriffen handelt es sich allerdings um eine Mischform aus mehreren Gewaltformen.
Folglich zählen zu sexualisierter Gewalt verbale oder gestische sexualisierte Übergriffe, sexualisierte Berührungen am Körper, Entblößen, versuchte oder erfolgte Penetration und physische Verletzungen und Misshandlungen mit sexuellem Hintergrund.
Grundsätzlich werden drei Formen der sexualisierten Gewalt unterschieden:
- Sexualisierte Gewalt ohne Körperkontakt: sexistische Witze, sexuell anzügliche Bemerkungen, Blicke oder Nachrufen, Mitteilungen mit sexuellem Inhalt oder Bildnachrichten von betroffener Person in sexueller Position
- Sexualisierte Grenzverletzung: unangemessen nahekommen, unangemessene Berührungen allgemein oder im Training, unangemessene Massagen, betroffene Person auffordern, mit ihr allein zu sein oder sich auszuziehen, sich vor betroffener Person exhibitionieren
- Sexualisierte Gewalt mit Körperkontakt: Küsse, sexuelle Berührungen, versuchter Sex oder Sex mit Penetration, jeweils gegen den Willen der Betroffenen
vgl. Quelle
Schutz vor Gewalt
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Prävention
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Intervention
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Materialien
Die Deutsche Sportjugend und der Deutscher Turnerbund haben für ihre Mitgliedsorganisation einige Materialien zusammen gestellt:
- Schutzkonzept : Präventions- und Interventionskonzept zum Schutz vor Gewalt im DTB (Deutscher Turnerbund)
- Checkliste für Vereine (Deutsche Sportjugend)
- "Safe Sport" Leitlinien zur Aufarbeitung sexualisierte Gewalt (Deutsche Sportjugend)
- Handlungsleitfaden zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (Deutsche Sportjugend)
- Gesprächsführung (Deutsche Sportjugend)
- Merkblatt Gebührenbefreiung Führungszeugnis
- Plakat zur Prävention sexualisierter Gewalt DTB/DTJ
- Schulungsvideos zum Thema Schutz vor Gewalt im Sport (Deutsche Sportjugend "Safe Sport")
- "Handlungsleitfaden für Sportvereine" (Deutsche Sportjugend)
Alle Teilnehmer*innen an unseren Aus- und Fortbildungen müssen den Verhaltenskodex des Bayerischen Turnverbands ausfüllen. Wir empfehlen diesen darüber hinaus auch von allen anderen Mitarbeiter*innen im Verein unterzeichnen zu lassen, die keine Aus- oder Fortbildung im BTV absolviert haben.
Der DOSB und die DSJ haben gemeinsam mit ihren Mitgliedsorganisationen eine Vorlage für einen Ehrenkodex entwickelt, der verschiedene Präventionsbereiche abdeckt und dabei insbesondere den Kinder- und Jugendschutz stärkt. Mit dieser Vorlage können Vereine und Verbände einen eigenen Ehrenkodex, zugeschnitten auf die spezifischen Rahmenbedingungen, erarbeiten. Der Ehrenkodex soll von allen im Sport Tätigen, egal ob ehrenamtlich, neben- oder hauptberuflich, unterzeichnet werden. Für Übungsleiter*innen und Trainer*innen bietet der Ehrenkodex eine Möglichkeit aktiv persönlich zu bekunden, dass man sich für den Schutz der anvertrauten Kinder und Jugendlichen einsetzt.
Der BTV weist darauf hin, dass von allen Übungsleitungen im Verein ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen ist. Es ist für ehrenamtlich Tätige im Sportverein/-verband sowie Freiwilligendienstleistende per Gesetz gebührenfrei. Die Bestätigung des Vereins/Verbands muss vorliegen. Zudem darf es von den Zuständigen im Sportverein/-verband nur eingesehen, nicht abgeheftet werden. Die Einsicht muss dokumentiert und archiviert werden.
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Schulungen
BTV-Lehrgänge
Wie nah ist zu nah? Täter suchen Opfer - keine Gegner - Lg.-Nr. 4032004
Schutz vor Gewalt im Turnsport - Lg.-Nr. 4032307
Starke TrainerInnen -> starke Sportler - Lg.-Nr. 4032013
Schutz vor Gewalt im Turnsport - Lg.-Nr. 4032314
"Safe Spot" Gewaltprävention im Turnverein - Lg.-Nr.: 241003022004
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Referent*innen zum Thema Schutz vor Gewalt
Teresa Greither - teresa.greither@web.de
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Wo finde ich Hilfe?
Nummer gegen Kummer
Hilfe für Kinder und Jugendliche per Telefon und E-Mail
Telefon: 116 111
E-Mail: info(at)nummergegenkummer.deHilfeportal sexueller Missbrauch
bundesweite kostenfreie und anonyme Anlaufstelle für Betroffene von sexualisierter Gewalt
Telefon: 0800-22 55 530Hilfetelefon - Gewalt gegen Frauen
Beratung per E-Mail, Chat und Telefon für betroffene Frauen
Telefon: 08000-116016Was geht zu weit
Informationen für junge Menschen rund um die Themen Dating, Liebe, Respekt und GrenzüberschreitungenSuse hilft
Frauen und Mädchen mit Behinderungen erleben oft GewaltWeißer Ring
Hilfe für Betroffene bei eingerichteten Beratungsstellen über das Telefon und Online
Telefonnummer: 116 006Anlaufstelle für Bundeskaderathlet*innen
Betroffene Bundeskaderathlet*innen können sich an die Anlaufstelle wenden, wenn sie physische, psychische oder sexualisierte Gewalt erfahren haben.Kein Täter werden
Das Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ bietet ein an allen Standorten kostenloses und durch die Schweigepflicht geschütztes Behandlungsangebot für Menschen, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen und deshalb therapeutische Hilfe suchen.Weitere Beratungsstellen:
Vertrauens-/Ombudsperson:
Teresa Greither
teresa.greither@web.de
Ansprechpersonen im BTV/BTJ:
Teamleitung Kinder und Jugend
Angela Wagner
angela.wagner@btv-turnen.de
Tel.: +49 89 15702-286