Ganztagsanspruch 2026/27
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
Ab dem 1. August 2026 haben alle Kinder in Deutschland einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule. Zuerst gilt das für die Erstklässler im Schuljahr 2026/27. Bis zum Schuljahr 2029/30 wird es dann für alle Kinder von der 1. bis zur 4. Klassenstufe gelten. Dieser Anspruch ist im Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) festgelegt. Es besteht keine Pflicht für Eltern das Ganztagsangebot für ihre Kinder wahrzunehmen.
Der Betreuungsumfang beträgt 8 Stunden an 5 Werktagen. Der Rechtsanspruch betrifft dabei auch die Schulferien, 4 Wochen dürfen Schulen maximal schließen.
Zuständig für die rechtzeitige Bereitstellung und den Betrieb von Ganztagsangeboten sind die Kommunen.
Für die Grundschulen gibt es verschiedene Modelle, wie sie eine Ganztagsbetreuung für die Kinder umsetzen können: Rechtsanspruchserfüllende Angebote zur ganztägigen Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter (Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales)
Wie können sich Sportvereine beteiligen?
Der bevorstehende Ganztagsanspruch ruft natürlich Ungewissheit und auch viele Bedenken bei Sportvereinen hervor. Zum Beispiel: Wie kommen die Kinder noch zu unserem Vereinsangebot? Was ist mit dem Bildungsauftrag unserer Vereine im und durch den Sport? Wie sieht es zukünftig mit Hallen- und Sportgeländezugängen aus?
Für unsere Sportvereinslandschaft ergeben sich aber auch spannende Chancen im Ganztag mitzuwirken. Wie Sportvereine sich am Ganztag beteiligen können, ist unter Kooperationsmöglichkeiten für Sportvereine zu finden.
Weitere Informationen zum Rechtsanspruch in Bayern:
Basisinformationen für Sportvereine zum Rechtsanspruch (BSJ):
Weiterführende Informationen zu den Ganztagsmodellen:
Informationen zum Rechtsanspruch aus erster Hand:
Kooperationsmöglichkeiten
Chance für Sportvereine den Ganztag in Grundschulen mitzugestalten:
Den erhöhten Bedarf an Betreuungsangeboten für die Kinder werden die Grundschulen alleine nicht decken können. Genau hier kommen außerschulische Kooperationspartner, wie Sportvereine, ins Spiel. Schon seit einiger Zeit gibt es verschiedene Modelle, wie Sportvereine mit Schulen in Koooperatin treten können.
Ein Sportverein kann verschiedene Kooperationen mit Schulen eingehen:
Zeitlich begrenzte Bewegungsangebote: |
z.B. Projektwochen/-tage, Ferienprogramme, Sportfeste |
Modell „Sport-nach‑1“: |
Sportvereine und Schulen können in verschiedenen Sportarten Sportarbeitsgemeinschaften (SAGs) als freiwilliges Schnupperangebot einrichten. Die Abwicklung aller Formalitäten ist online unter www.sportnach1.de vorzunehmen |
Modell „FWD Sport im Ganztag“: |
Freiwilligendienstleistende erbringen 70 % ihrer Arbeitszeit im Ganztagsangebot der Kooperationsschule und 30 % im Sportverein. Der Sportverein geht einen Kooperationsvertrag mit dem Freistaat Bayern, vertreten durch die jeweils zuständige Regierung, ein |
Teilkooperation im offenen/gebundenen Ganztag: |
Der Sportverein übernimmt das Sportangebot im Ganztag und geht dafür einen Kooperationsvertrag mit dem Freistaat Bayern, vertreten durch die jeweils zuständige Regierung, ein |
Vollkooperation im offenen/gebundenen Ganztag: |
Der Sportverein koordiniert das komplette Ganztagsangebot (Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und Freizeitgestaltung) und geht einen Kooperationsvertrag mit dem Freistaat Bayern, vertreten durch die jeweils zuständige Regierung, ein |
Trägerschaft einer Mittagsbetreuung (MiB): | Der Sportverein übernimmt als Träger die Mittagsbetreuung im Anschluss an den Vormittagsunterricht bis etwa 14:00 Uhr (MiB), bis min. 15:30 Uhr (verlängerte MiB) oder bis 16:00 Uhr (verlängerte MiB mit erhöhter Förderung). Das Angebot variiert je nach Form der MiB |
Weitere hilfreiche Informationen sowie Zahlen und Fakten zum Ganztagsanspruch sind bei der Bayerischen Sportjugend zu finden.
Hilfestellungen für Sportvereine bei der Gründung von Kooperationen:
Wie gelingt eine erfolgreiche Kooperation?
- Informationsfilme (ISB Bayern)
- Basiswissen für außerschulische Partner (ISB Bayern)
Ihr wollt mit Schulen in Kontakt treten, wisst aber nicht an wen ihr euch im ersten Schritt wenden sollt?
- Übersicht der Ganztagskoordinatoren in Bayern (Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus)
KiSS-Kindersportschule
Sportartenübergreifendes ganzheitliches Sport- und Bewegungskonzept
Das Konzept der KiSS-Kindersportschule wurde vom Schwäbsichen Turnerbund (STB) entickelt. Seit über 35 Jahren stellt die KiSS ein qualitativ hochwertiges Bewegungskonzept dar. Der BTV ist als offizieller Partner im KiSS Netzwerk etabliert und hat die Lizenzrechte das KiSS-Gütesiegel an bayerische Vereine zu vergeben.
Im klaren Vordergrund steht die Entwicklung koordinativer Grundfähigkeiten, allgemeiner sportlicher Handlungsfähigkeiten und sozialer Kompetenzen sowei die Vermittlung von Bewegungsfreude für ein langfristiges Sporttreiben.
KiSS-Kindersportschule als verlässlicher Bildungspartner vor Ort
Die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Kindergärten und Grundschulen ist ein fester Bestandteil des KiSS-Konzepts. Die hohen Qualitätsstandards im KiSS-Netzwerk sichern nicht nur einen hochwertigen Sportunterricht, sondern erfüllen gleichzeitig auch die Anforderungen an externem Personal für den Ganztag.
Vorteile eines KiSS-Vereins in Zusammenarbeit mit Ganztagsschulen:
- KiSS Konzept angelehnt an Grundschullehrplan
- Bewährtes Konzept in Zusammenarbeit mit Grundschulen
- KiSS-Personal erfüllt Anforderungen, um im Ganztag arbeiten zu können
- Sportartenübergreifendes Konzept: keine einseitige Spezialisierung auf eine Sportart
- Kooperation von mehreren Vereinen zu einer KiSS möglich (z.B. geeignet für kleinere Vereine/Vereine in ländlicher Gegend)
- Abteilungstrainer können als Experten der verschiedenen Sportarten eingesetzt werden
- Abdeckung von Ferienageboten durch Sportabteilungen, die im rhythmisierten Schulalltag schwerer zu integrieren sind (z.B. Schwimmkurse, Klettercamp, Rudercamp etc.)
- alle Vereinsabteilungen können miteinbezogen werden und ermöglichen Kindern den Zugang zur Vielfalt des Vereinssportangebots
- Profitieren vom Know How des geamten KiSS-Netzwerks
Weitere Informationen zum KiSS-Konzept
Kontakt: kiss@btv-turnen.de


Teamleitung Kinder und Jugend
Angela Wagner
angela.wagner@btv-turnen.de
Tel.: +49 89 15702-286
